Erhöhtes Beförderungsentgelt!
Was ist das und was ist zu tun?
Zur Mitfahrt in Bus und Bahn muss jeder Fahrgast einen gültigen Fahrausweis haben. Wer dies nicht hat, verstößt gegen die Regeln und fährt auf Kosten der anderen Fahrgäste und des Steuerzahlers („Schwarzfahrer“). Dies regeln die Beförderungsbedingungen des saarVV (§ 9). Wenn ein Kunde ohne gültigen Fahrausweis bei einer Kontrolle angetroffen wird, fällt grundsätzlich ein „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ (EBE) an. Dieses beträgt aktuell 60,- Euro. Der Kontrolleur muss zudem die Personalien des Schwarzfahrers feststellen (siehe Hinweise zum Datenschutz unten), im Zweifelsfall mit polizeilicher Unterstützung. Ein Widerspruch ist möglich und muss mit Begründung und eventuellen Nachweisen an das Verkehrsunternehmen Saar-Mobil gerichtet werden.
Wie ist zu bezahlen?
Wer kontrolliert die Fahrausweise?
Grundsätzlich kontrolliert unser Fahrpersonal beim Einstieg die Fahrausweise. Dabei kann aber durchaus mal etwas übersehen werden, da unsere Fahrer pünktlich fahren sollen und sich auf viele Dinge konzentrieren müssen. Daher haben wir zusätzliches Kontrollpersonal, welches die Gültigkeit der Fahrscheine im Fahrzeug genauer kontrolliert. Diese Fahrscheinprüfer oder Revisoren müssen sich ausweisen. Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Freistellung von einem eventuellen EBE, wenn er beim Fahrer durchgelassen wurde und vom Prüfpersonal ein Verstoß festgestellt wird! Die Sorgfaltspflicht liegt beim Fahrgast. Informieren Sie sich also am besten vor der Fahrt, ob Ihr Ticket für die Fahrt gültig ist.
Hinweise zum Datenschutz zum erhöhten Beförderungsentgelt nach § 9 der Beförderungsbedingungen saarVV
Datenschutz und der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Wir halten die datenschutzrechtlichen Vorschriften ein und informieren Sie nachfolgend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Gemeinsam verantwortlich für die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten sind die folgenden Organisationen:
Saar-Mobil GmbH & Co. KG (Saar-Mobil)
Industriegelände
Am Bahnhof 7
66346 Püttlingen
Telefon: (0 68 98) 5 69 15-0
Fax: +49 (0) 68 98 5 69 15-99
E-Mail: post@saar-mobil.de
Internet: www.saar-mobil.de
Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS)
Am Hauptbahnhof 6-12
66111 Saarbrücken
Telefon: (06 81) 9 48 20-0
Fax: +49 (0)6 81 9 48 20-91
E-Mail: info@zps-online.de
Internet: www.zps-online.de
Die Informationspflichten und die Bearbeitung von Anträgen zu Ihren Rechten im Datenschutz werden von der Saar-Mobil erfüllt. Die Meldung von Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit dieser Verarbeitung übernimmt der ZPS.
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten wie folgt:
DURY Compliance & Consulting GmbH
Martin Kerz
Obertorstraße 1
66111 Saarbrücken
E-Mail: dsb@datenschutz-compliance.de
Telefon: (06 81) 95 80 44-0
Fax: +49 (0)6 81 95 80 44-69
Über diese Kontaktdaten können Sie sich direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden, falls Sie einen vertraulichen oder sensiblen Sachverhalt besprechen möchten.
Alle allgemeinen Rückfragen oder Hinweise zum Datenschutz richten Sie bitte an Saar-Mobil unter der oben genannten Adresse.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Empfänger oder Kategorie von Empfängern, Dritte
Für die angegebenen Zwecke können Ihre personenbezogenen Daten gegenüber Bevollmächtigten und externen Dienstleistern offengelegt werden, die die Daten selbst als Verantwortliche verarbeiten (etwa Zahlungsdienstleister, Inkasso-Unternehmen, Steuerberater oder Rechtsanwälte).
Für die genannten Zwecke können wir Ihre personenbezogenen Daten auch an Auftragsverarbeiter weitergeben, die die Daten nur gemäß unserer Weisungen und auf Grundlage eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO verarbeiten. Diese Auftragsverarbeiter können Bevollmächtigte oder externe Dienstleister (z.B. Druck und Versand, IT Support, Entsorgung oder Fahrscheinkontrolle) sein.
Darüber hinaus kann es erforderlich sein, dass wir Ihre Daten an Dritte weiterleiten müssen, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Eine Übermittlung der Daten an Staaten außerhalb der EU bzw. EWR (Drittstaaten) erfolgt nicht und ist nicht geplant.
Dauer der Verarbeitung
Ihre Daten werden gelöscht, wenn der Zweck, für den die Daten erhoben wurden, entfallen ist, z. B. bei Beendigung eines Vertragsverhältnisses, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen.
Ihre Rechte als Betroffener
Ihnen stehen nach der DSGVO eine Reihe von Rechten zu, die Sie Saar-Mobil gegenüber geltend machen können. Bitte beachten Sie, dass einige dieser Rechte an Voraussetzungen geknüpft sind. Sie haben ein Recht auf:
Gleichzeitig haben Sie jederzeit das Recht sich bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Str. 12
66111 Saarbrücken
Weitere Kontaktinformationen erhalten Sie auf der Website https://datenschutz.saarland.de/ueber-uns/kontakt/