Allgemeine Informationen

Am 14.10.2016 hat die Saar-Mobil GmbH bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (nach Personenbeförderungsgesetz PBefG) einen eigenwirtschaftlichen Antrag für das Linienbündel 1 im Landkreis Saarlouis gestellt. Bis Ostern 2017 fällt die Genehmigungsbehörde eine Entscheidung darüber, welcher der gestellten Anträge zum Zuge kommt.

Auf diesem Wege möchten wir allen Interessenten eine möglichst umfassende Information mit auf den Weg geben, um in der anstehenden öffentlichen Diskussion für mehr Transparenz zu sorgen.

 

Was umfasst das Linienbündel 1?

Das Linienbündel 1 im Landkreis Saarlouis umfasst das bisherige „Altnetz“ der Kreisverkehrsbetriebe Saarlouis ohne die in 2016 neu hinzu gekommenen, ehemaligen Saar-Pfalz-Bus-Linien (Bereiche Lebach, Schmelz und Rehlingen-Siersburg).

 

Was bedeutet „eigenwirtschaftlich“?

„Eigenwirtschaftlich“ bedeutet, dass die öffentliche Hand keine Zuschüsse (im Sinne der entsprechenden EU-Verordnung) aufbringen muss, um das Angebot zu finanzieren. Der Verkehr finanziert sich demnach ausschließlich aus

  • Fahrgeldeinnahmen
  • Mitteln nach §45a PBefG (Ausgleich für preisreduzierte Schülerbeförderung)
  • Mitteln nach SchwebG (Ausgleich für kostenlose Beförderung von Schwerbehinderten)
  • Ausgleich Durchtarifierungsverluste aus Landesmitteln

Daraus ergibt sich im Falle einer Übernahme des Saarlouiser Verkehrsnetzes, dass Bedienungsqualität und Kundenservice für die Saar-Mobil GmbH im Mittelpunkt stehen werden, denn diese Kriterien sind für den Erfolg eines eigenwirtschaftlichen Verkehrs zwingend. Denn: Ohne Kunden keine Einnahmen!

 

Gibt es Vorgaben bzw. Bedingungen des Landkreises Saarlouis?

Der Landkreis Saarlouis als zuständiger Aufgabenträger darf sehr weitgehende Vorgaben machen, die ein eigenwirtschaftlicher Antrag erfüllen muss, um überhaupt Berücksichtigung finden zu können. Er hat von diesem Recht reichlich Gebrauch gemacht. Zu den geforderten Sozial- und Qualitätsstandards gehören unter anderem die folgenden Aspekte:

 

  • Die Vergütung der eingesetzten Personale richtet sich mindestens nach dem TV-N Saar (Stand: 18. Dezember 2008, in der Fassung des 6. Änderungstarifvertrages vom 24. Juli 2015) in Verbindung mit dem Abschnitt III, Teil C und Abschnitt IV, Teil A, B und D. Der TV-N Saar gilt auch für Personale von Auftragsunternehmern (nach Kreistagsbeschluss vom 01.07.2014)
  • Das Service- und Fahrpersonal muss der deutschen Sprache so mächtig sein, dass es in der Lage ist, Informationen und Auskünfte zu erteilen. Mindestkenntnisse nach dem Niveau der Stufe B1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“1 werden erwartet.
  • Der zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) Saarlouis Kleiner Markt ist im Besitz der KVS AG. Das Verkehrsunternehmen betreibt dort eine moderne dynamische Fahrgastin-formationsanlage mit Echtzeitdaten, ein Kundeninformationscenter mit Fahrkartenverkauf und Linienberatung, sowie eine Betriebsleitstelle mit Verkehrsaufsicht. Die Räumlichkeiten, inklusive Sozialräumen und Büros für Fahrplanung und Disposition, sowie die Nutzung des Perrons am ZOB müssen hierfür bei der KVS AG angemietet werden

 

Darüber hinaus bestehen umfangreiche Vorgaben zur Fahrzeugqualität, zur Ausstattung der Haltestellen sowie zum Marketing und zur Fahrgastinformation. Die Saar-Mobil GmbH hat sich im Zuge des Angebotes schriftlich dazu verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten.

 

Wie verbindlich ist das Angebot?

Das Angebot ist für zehn Jahre verbindlich. Nachträgliche Änderungen jeglicher Art bedürfen der Zustimmung der Genehmigungsbehörde, die in jedem Falle eine Anhörung des Aufgabenträgers (Landkreis Saarlouis) durchführen muss.

 

Was geschieht, wenn das Angebot von Saar-Mobil zum Zuge kommt?

Saar-Mobil wird im Landkreis Saarlouis erstmals in größerem Umfang eigenwirtschaftlich unterwegs sein. Dadurch besteht von Anfang an eine hohe Abhängigkeit von der Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen. Aus diesem Grund und bedingt durch die dezidierten Vorgaben des Landkreises scheidet ein Sozial- und Qualitätsdumping von vorne herein aus.

Saar-Mobil wird den Mitarbeitern der KVS ein Übernahme-Angebot zu gleichen Konditionen machen.

 

Was will die Saar-Mobil GmbH anders machen?

Die Saar-Mobil GmbH verfügt selbst über Verkehrsplaner und Verkehrssystemtechniker. Erstmals seit langer Zeit wurde das ÖPNV-Netz sowie die bestehenden Produktionstechniken des ÖPNV im Landkreis Saarlouis intensiv durchleuchtet und hinterfragt. Eine genaue Mängelanalyse förderte zu Tage, dass unseres Erachtens deutliche Verbesserungspotenziale vorhanden sind:

 

  • Der Einsatz von Personal und Fahrzeugen ist nicht optimal
  • Das ÖPNV-Angebot weist räumliche und zeitliche Bedienungslücken auf
  • Das Fahrgastpotenzial ist nicht ausgeschöpft

 

Dem vorgelegten Angebot liegen die auf den folgenden Seiten dargestellten Planungsgrundsätze zugrunde.