Am 14.10.2016 hat die Saar-Mobil GmbH bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (nach Personenbeförderungsgesetz PBefG) einen eigenwirtschaftlichen Antrag für das Linienbündel 1 im Landkreis Saarlouis gestellt. Bis Ostern 2017 fällt die Genehmigungsbehörde eine Entscheidung darüber, welcher der gestellten Anträge zum Zuge kommt.
Auf diesem Wege möchten wir allen Interessenten eine möglichst umfassende Information mit auf den Weg geben, um in der anstehenden öffentlichen Diskussion für mehr Transparenz zu sorgen.
Was umfasst das Linienbündel 1?
Das Linienbündel 1 im Landkreis Saarlouis umfasst das bisherige „Altnetz“ der Kreisverkehrsbetriebe Saarlouis ohne die in 2016 neu hinzu gekommenen, ehemaligen Saar-Pfalz-Bus-Linien (Bereiche Lebach, Schmelz und Rehlingen-Siersburg).
Was bedeutet „eigenwirtschaftlich“?
„Eigenwirtschaftlich“ bedeutet, dass die öffentliche Hand keine Zuschüsse (im Sinne der entsprechenden EU-Verordnung) aufbringen muss, um das Angebot zu finanzieren. Der Verkehr finanziert sich demnach ausschließlich aus
Daraus ergibt sich im Falle einer Übernahme des Saarlouiser Verkehrsnetzes, dass Bedienungsqualität und Kundenservice für die Saar-Mobil GmbH im Mittelpunkt stehen werden, denn diese Kriterien sind für den Erfolg eines eigenwirtschaftlichen Verkehrs zwingend. Denn: Ohne Kunden keine Einnahmen!
Gibt es Vorgaben bzw. Bedingungen des Landkreises Saarlouis?
Der Landkreis Saarlouis als zuständiger Aufgabenträger darf sehr weitgehende Vorgaben machen, die ein eigenwirtschaftlicher Antrag erfüllen muss, um überhaupt Berücksichtigung finden zu können. Er hat von diesem Recht reichlich Gebrauch gemacht. Zu den geforderten Sozial- und Qualitätsstandards gehören unter anderem die folgenden Aspekte:
Darüber hinaus bestehen umfangreiche Vorgaben zur Fahrzeugqualität, zur Ausstattung der Haltestellen sowie zum Marketing und zur Fahrgastinformation. Die Saar-Mobil GmbH hat sich im Zuge des Angebotes schriftlich dazu verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten.
Wie verbindlich ist das Angebot?
Das Angebot ist für zehn Jahre verbindlich. Nachträgliche Änderungen jeglicher Art bedürfen der Zustimmung der Genehmigungsbehörde, die in jedem Falle eine Anhörung des Aufgabenträgers (Landkreis Saarlouis) durchführen muss.
Was geschieht, wenn das Angebot von Saar-Mobil zum Zuge kommt?
Saar-Mobil wird im Landkreis Saarlouis erstmals in größerem Umfang eigenwirtschaftlich unterwegs sein. Dadurch besteht von Anfang an eine hohe Abhängigkeit von der Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen. Aus diesem Grund und bedingt durch die dezidierten Vorgaben des Landkreises scheidet ein Sozial- und Qualitätsdumping von vorne herein aus.
Saar-Mobil wird den Mitarbeitern der KVS ein Übernahme-Angebot zu gleichen Konditionen machen.
Was will die Saar-Mobil GmbH anders machen?
Die Saar-Mobil GmbH verfügt selbst über Verkehrsplaner und Verkehrssystemtechniker. Erstmals seit langer Zeit wurde das ÖPNV-Netz sowie die bestehenden Produktionstechniken des ÖPNV im Landkreis Saarlouis intensiv durchleuchtet und hinterfragt. Eine genaue Mängelanalyse förderte zu Tage, dass unseres Erachtens deutliche Verbesserungspotenziale vorhanden sind:
Dem vorgelegten Angebot liegen die auf den folgenden Seiten dargestellten Planungsgrundsätze zugrunde.